Unter Berücksichtigung der Bilanzierungsregelungen nach BilMog oder der internationalen Standards ist häufig eine Neuordnung der bestehenden Pensionsverpflichtungen angezeigt.
Durch das BilMoG sind viele Unternehmen gezwungen eine Neubewertung der Pensionsverpflichtungen vorzunehmen. Während vormals häufig der Rückstellungbetrag aus der Steuerbilanz (§ 6a EStG) in die Handelsbilanz übernommen wurde, ist dies spätestens ab dem Bilanzstichtag 31.12.2010 nicht mehr möglich. Diesem Zwang kann man aber durchaus etwas Positives abgewinnen. Bei vielen Unternehmen wird sich die Erkenntnis durchsetzen, dass die bisherige (steuergetriebene) Bewertungspraxis ein Zerrbild des tatsächlichen Verpflichtungsumfanges darstellt.
Diese Neubewertung sollte insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zum Anlass genommen werden, um eine Neuordnung der Position "Pensionsverpflichtungen", einschließlich der Finanzierungsoptionen in Betracht zu ziehen.
Unter einer Neuordnung wird die Ausfinanzierung, Neuausrichtung oder Auslagerung der Pensionsverpflichtungen unter Reduzierung des Bilanzausweises (Auflösung der Pensionsrückstellung) verstanden. Hierfür werden Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Anrechnungsmodelle, contructual trust arrangements oder - sofern möglich - Abfindungsmodelle angeboten.
Welche dieser Optionen für das jeweilige Unternehmen die beste Möglichkeit zur Erreichung der Unternehmennsziele darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Nur eine genaue Analyse, des vom Unternehmen mit der Neuordnung verfolgten Zwecks, gibt Hinweise auf das optimale Restrukturierungskonzept.
Gründe für eine Neuordnung/Überprüfung:
Wir bieten eine umfassende Analyse der Pensionsverpflichtungen, einschließlich Simulation der unterschiedlichen Handlungsoptionen.
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