Die Direktversicherung

Anteil an der bAV in Deutschland rd. 13%.

Die Direktversicherung gibt es seit der Einführung des Altersvermögensgesetzes zwei Ausprägungen:

 

  • Pauschalversteuert nach § 40b EStG (nur noch für Altzusagen)
  • Individuellversteuert nach § 10a EStG mit Zulagenförderung

 

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zusätzlich:

 

  • Nachgelagert nach § 3.63 EStG

 

Der Anspruch des AN richtet sich direkt gegen das VU.