Ausgliederung

In der jüngeren Vergangenheit sind Versorgungssysteme, die durch Pensionsrückstellungen finanziert werden, durch Medienberichte negativ besetzt.

Getrieben durch die Bewertungen von Banken gemäß Basel II, durch Änderungen im Betriebsrentenrecht oder durch geänderte Steuer- und Arbeitsrechtsprechung haben rückstellungsfinanzierte Versorgungssysteme ihren Charme für viele Unternehmen verloren. Durch die Unternehmenssteuereform wird der Finanzierungseffekt der Pensionsrückstellung zusätzlich sinken. Dadurch hat sich das Verhältnis zwischen direkter Risikoübernahme des Unternehmens auf der einen und positiven Finanzierungseffekt auf der anderen Seite zuungunsten der Direktzusage verschoben. Immer mehr Unternehmen befassen sich deshalb mit der Ausgliederung oder Neuordnung der Pensionsverpflichtungen.

 

Hauptmotive bei der Ausgliederung:

 

  • Risikoabschirmung
  • Bilanzoptik verbessern
  • Enthaftung
  • planmäßige periodengrechte Finanzierung
  • Kostensenkung
  • Verwaltungsausgliederung
  • Trennung der betrieblichen Altersversoorgung vom operativen Geschäft
  • Unternehmenskauf/-verkauf, Generationenwechsel, Liquidation

 

Im Rahmen einer Neuordnung kommt auch eine Risiko- und Finanzierungsoptimierung in Betracht. Hierbei kann das ursprüngliche Finanzierungsverfahren erhalten bleiben. Risiken werden jedoch ausgelagert und die planmäßige periodengrechte Finanzierung  der Versorgungsleistungen wird optimiert.