Entgeltumwandlung - haftungsminimiert -

Seit der Einführung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung im Jahre 2002 ist die betriebliche Altersversorgung in Bewegung geraten. Durch den von Beginn an starken Vertriebsanreiz wurde von Markteilnehmern häufig das stark kostenbelastete Einzelgeschäft in die Unternehmen getragen. Die ursprünglichen Effizienzvorteile einer betrieblichen Altersversorgung sind hierbei auf der Strecke geblieben und nur noch auf Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse reduziert worden. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtsprechung kritisch mit dieser Form der Entgeltumwandlung auseinandergesetzt. Dem Arbeitgeber entstehen latente Risiken durch das Entgeltumwandlungssystem. Insbesondere das BAG hat sich mit der Frage der Zulässigkeit der Zillmerung (Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren) sehr kritisch auseinandergesetzt und angemahnt, dass bei einer hohen Abschlusskostenbelastung der Arbeitgeber in der Pflicht stehe dem Arbeitnehmer eine höhere Versorgung zu zahlen. Daher ist es für viele Unternehmen von größter Bedeutung bestehende Entgeltumwandlungssysteme prüfen zu lassen. Ein bestehendes System sollte auf Risiken untersucht werden und dann - mit unserer Unterstützung - von den Haftungspotenzialen befreit werden.

 

Tatsächlich bietet ein professionell eingerichtetes Entgeltumwandlungssystem deutlich mehr:

  1. Spürbare Verwaltungs- und Abschlusskostenvorteile und dadurch höhere Akzeptanz durch die Mitarbeiter
  2. Standardisierte An- und Abmeldung sowie Leistungsabwicklung
  3. Vereinfachtes Aufnahmeverfahren für biometrische Leistungen
  4. Einheitliches Formularwesen
  5. Ungezillmerte Versicherungstarife

 

 

Wir bieten Ihnen folgende Alternativen:

 

1. Überprüfung und Neuordnung des bestehenden Systems

  • Untersuchung des bestehenden Entgeltumwandlungssystems
  • Ermittlung des Haftungspotenzials
  • Neuordnung mit ungezillmerten Versicherungstarifen
  • Einrichtung eines Risikomanagements für "mitgebrachte" Versicherungen

 

2. Einrichtung eines neuen Systems nach Schließung der Altregelung

  • Festlegen der Zielsetzung für das Unternehmen
  • Entscheidung über den Durchführungsweg
  • Einrichtung von Kollektivversicherungen mit ungezillmerten Tarifen
  • Briefing der Mitarbeiter aus dem Bereich Personal
  • Individuelle Beratung der Beschäftigten

 

Mit diesen beiden Alternativen können die Risiken der Entgeltumwandlung minimiert werden und die für alle Beschäftigten wichtige teilersetzenden Altersvorsorge optimiert werden. Alle Aufklärungspflichten des Arbeitgebers werden erfüllt und durch die besondere Qualität von ungezillmerten Altersvorsorgeverträgen wird die Akzeptanz des Entgeltumwandlungssystems erhöht. Das fördert die Motivation und stärkt die Bindung zum Unternehmen.

 

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