Führungskräfte

Sie wollen im Ruhestand gut da stehen. Die betriebliche Altersversorgung kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Wir helfen Ihnen, eine bedarfsorientierte Versorgung mit optimaler Rendite zu sichern.

 

Ermittlung der Versorgungshöhe
Am Anfang stehen einige entscheidende Fragen: Wie hoch soll Ihr Lebensstandard im Ruhestand sein? Welche Erwartungen, Ziele und Wünsche haben Sie? Und welche finanziellen Mittel werden Sie dafür benötigen? Untersuchungen zeigen, dass Bauchentscheidungen in dieser Frage zu ganz erheblichen Fehleinschätzungen führen. Wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Bestimmung der Versorgungshöhe. Sicher sorgen Sie neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch schon privat vor. Vielleicht haben Sie auch schon Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung erworben. Wir analysieren Ihren Status quo und gleichen diesen mit Ihren Erwartungen, Zielen und Wünschen ab. Ausgehend von dieser Basis, können wir gemeinsam ihre Altersvorsorgeplanung auf den Weg bringen.

 

Gestaltung einer zukunftssicheren Versorgung
Es gibt unzählige Möglichkeiten, den Kapitalbedarf im Alter zu finanzieren. Wir finden für Sie einen Mix, der eine Versorgung mit optimierter Rendite garantiert – und schon in der Einzahlphase steuerlich attraktiv ist. Dabei berücksichtigen wir alle aktuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Parameter. Bei der Altersversorgung von Vorständen kommt ein besonderer Aspekt hinzu: Der gesetzliche Insolvenzschutz über den PSVaG reicht hier oft nicht aus. In solchen Fällen müssen die Rentenansprüche durch einen zusätzlichen Insolvenzschutz gesichert werden. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung Ihres Individualvertrages, mit dem Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.

 

Auswahl der geeigneten Lösung
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen in einem so genannten „Cafeteria-Modell“ bereits verschiedene Möglichkeiten der Versorgung an? Wir helfen Ihnen, sich für eine Lösung zu entscheiden, mit der Sie heute und später gut leben können.


Deferred Compensation

Deferred Compensation ist Gehaltsverzicht zugunsten einer wertgleichen Altersversorgungsleistung.

 

Im Gegensatz zu einer privaten Altersversorgung, die aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt werden muss, wird bei deferred compensation der Bruttobetrag des Gehaltsverzichtes zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet. Nur die zufließenden Versorgungsleistungen unterliegen der allgemeinen Steuerpflicht.


Grundprinzip

Durch den Gehaltsverzicht während der aktiven Dienstzeit (hohe Steuerprogression) werden die steuerpflichtigen Einkünfte in den Ruhestand (niedrige Steuerprogression) verschoben. Während der Ansparphase werden die umgewandelten Bruttobeträge bis zur Auszahlung steuerfrei verzinslich angesammelt. Dadurch ergeben sich für den Arbeitnehmer hohe Ablaufrenditen. Zur Finanzierung der Leistungen werden oftmals Investmentfonds und Versicherungsprodukte gewählt. Die Versorgungsleistungen werden gesetzlich durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) vor Insolvenz geschützt. Neue Möglichkeiten des Gehaltsverzichts ergeben sich aus der Kombination mit Wertguthaben im Rahmen des Flexi-Gesetzes zur Vor-Ruhe-Standsplanung.


Umwandlungsarten

Die Führungskraft kann grundsätzlich laufende, temporäre oder einmalige Vergütungsbestandteile für deferred compensation verwenden. Einschränkungen ergeben sich nur durch den gewählten Durchführungsweg.

Bei der Auszahlung können Sie je nach Durchführungsweg zwischen Kapital oder lebenslangen Renten wählen. Auch Kombinationen wie z.B. 5-8 Teilauszahlungen sind denkbar.

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