Betriebliche Altersversorgung soll vor allem effektiv sein. Um dieses zu erreichen muss ein Versorgungssystem "gelebt werden".
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen einzuführen, achten Sie auf folgende Punkte:
Wir bieten Ihnen bei der Einführung der betrieblichen Versorgung professionelle Unterstützung, z.B.: Durchführung von Mitarbeiter-Workshops, festlegen der Ertrags- und Leistungskriterien, Zielfestlegung und Kontrolle des Systems auf Zielerfüllung.
Alte Versorgungssysteme werden nur selten, in den meisten Fällen gar nicht, auf Schwachstellen untersucht.
Die häufigsten Schwachstellen:
Das Ergebnis dieser Schwachstellen ergibt in der bAV - Landschaft fast immer das gleiche Bild:
Unternehmensführung und Arbeitnehmer sind unzufrieden. Während der Arbeitgeber viel Geld für bAV ausgibt, ohne einen Nutzen damit verbinden zu können, wissen Mitarbeiter nur, dass es eine Versorgung gibt, deren Umfang sie jedoch nicht kennen.
Die Folge:
Zu früh werden Versorgungssysteme für den Neuzugang geschlossen, obwohl durch vergleichsweise geringe Kosten das bestehende System modernisiert und zum Nutzen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgebaut werden kann.
Ertrags- und leistungsbezogene Systeme erfreuen sich aufgrund der Variabilität der Aufwendungen immer größerer Beliebtheit.
Für die Mitarbeiter soll sich in diesen Systemen Leistung in Euro und Cent auszahlen. Aus diesem Grund bietet sich eine Kombination mit Entgeltumwandlung an. Das folgende Beispiel zeigt einen möglichen Aufwandsverlauf:

Es ist keine neue Erkenntnis, dass Mitarbeiter mit betrieblicher Altersversorgung motiviert und an das Unternehmen gebunden werden sollen.
Bedenken Sie, dass die Aufwendungen, die Sie für die Personalsuche, -auswahl und -einarbeitung benötigen, auch für das Binden von wertvollen Mitarbeitern investieren sollten.
Der Wirkungsgrad einer betrieblichen Versorgung ist durchschnittlich um Faktor 1,5 bis 2 höher als eine vergleichbare Barlohnauszahlung.
Zusätzlich muss der Mitarbeiter sich seine Versorgung erdienen und die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen abwarten. Mit der Barlohnauszahlung können nach dem Auszahlungszeitpunkt keine Erfüllbarkeitsprämissen gesetzt werden.