bAV-Prozesse im Griff

10.08.2018 bAV-Handbuch, Teaser, Administration, Aktuelles

Erstellt von DHK

Die weiter zunehmende Komplexität in der bAV führt in den Personalabteilungen zu immer größeren Anforderungen an die Organisation und Dokumentation der Personalprozesse. Wenn die Organisation und Dokumentation nicht stimmen, werden Probleme erst sichtbar, wenn derjenige, der die bAV-Administration bisher immer im Griff hatte, das Unternehmen verlässt. 

Meist verlässt nicht nur der jeweilige Mitarbeiter das Unternehmen, sondern das Know-How geht auch  mit. Oftmals sind weder Regelungen, Prozesse oder das Formularwesen zentral und vollständig abgelegt. 

Die jeweiligen Prozesse und die relevanten Regelungen befinden sich meist im Kopf desjenigen, der gerade das Unternehmen verlässt oder durch Krankheit ausfällt.

Auch und gerade Regelungen, die nicht dokumentiert wurden, aber auf jahrelanger oder jahrzehntelanger Übung beruhen, können zu unerkannten Risiken für den Arbeitgeber führen.

Ohne diese Dokumentationen ist auch die Einarbeitung eines Nachfolgers fast unmöglich.

Ein weiteres, teilweise noch größeres Problem ergibt sich im Bereich der Entgeltumwandlung. Hier findet man häufig eine hohe Anzahl an unterschiedlichen Versicherungstarifen, Anbietern, Leistungs-  und Zusagearten. 

Dabei handelt die Personalabrechnung abrechnungsinduziert ohne zu prüfen, welche individuellen Leistungsarten vereinbart wurden. So wird oftmals eine Beitragsfreistellung nach dem Ablauf der Pflicht zur Lohnfortzahlung ausgelöst.

Bei einer mitversicherten und zugesagten Berufsunfähigkeitsleistung kann das jedoch den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Dann kann der Arbeitgeber im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit einstandspflichtig sein (§ 1 Abs. 3 BetrAVG).

Mit unseren Lösungen, Administration und Handbuch, sind Sie auf der sicheren Seite. Alles ist dokumentiert und Risiken werden vermieden. 

 

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