DSGVO und BRSG ermöglichen Neustart ihrer bAV!

25.05.2018 Gestaltung, Teaser

Erstellt von Thomas Kaufmann

Die DSGVO und das BRSG belasten die Ressourcen der Personalabteilungen. Diesen beiden Abkürzungen etwas Positives, oder gar Chancen abzugewinnen, erfordert Weitblick. In vielen Betrieben gibt es bereits bAV-Systeme für die Entgeltumwandlung. Die bisherige Zuschussregelung zur Entgeltumwandlung ist meistens nicht BRSG-Konform ausgestaltet und muss spätestens zum 1.1.2019 für neue Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung neu geregelt werden.

Warum nicht aus der Not eine Tugend machen?

Der Fachkräftemangel führt zu einem deutlichen Anstieg der Fluktuations- und Rekrutierungskosten. Warum also die notwendigen Änderungen auf Grundlage von DSGVO und BRSG nicht nutzen, um die gesamte Versorgungsregelung neu zu denken? 

Mit geringem Aufwand machen Sie aus einem reinen Entgeltumwandlungssystem ein modernes Matching – Contribution -System, dass Ihnen hilft, die Mitarbeiterbindung und – motivation zu erhöhen und gleichzeitig die Arbeitgebermarke zu stärken.

Wenn Sie die DSGVO und den § 26 BDSG in ihren Betriebsvereinbarungen konsequent einsetzen, wahren Sie Ihre Chance auf ein vielversprechendes Kommunikationskonzept.

Die Verbreitung der bAV in ihrem Unternehmen und die Wertschätzung dieses Benefits durch ihre Mitarbeiter wird sich mit der Neuordnung und einem neuen Kommunikationskonzept deutlich erhöhen.

Nutzen Sie mit unserer Unterstützung die Chancen, mit der  DSGVO und dem BRSG zu nutzen, um Ihrer bAV eine neue Richtung zu geben.

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