Ist ihr Betrieb BRSG fest?

06.04.2018 Beratung, Teaser, Aktuelles

Erstellt von Thomas Kaufmann

Seit dem 1.1.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten und viele Arbeitgeber haben noch keinen vollständigen Überblick über die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen. 

Die häufigsten Handlungsfelder sind die neue Zuschussregelung, die Förderrente, die Erhöhung des Dotierungsrahmen beim § 3 Nr. 63 EStG sowie das Sozialpartnermodell (SPM).

Auch die Frage der Tarifbindung oder Anlehnung an Tarifverträge gewinnt mit dem BRSG an Bedeutung. 

Um die Chancen einer mit neuen Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung im Rahmen einer Neuordnung zu nutzen, empfehlen wir, zunächst den Status-Quo zu klären und die bAV-Ziele zu Überprüfen.

Durch diese Überprüfung ergibt sich oftmals auch der Wunsch nach einer Stärkung der Arbeitgebermarke. Das ist sinnvoll, denn wenn eine Betriebsvereinbarung oder eine Versorgungsordnung wegen der Änderungen des BRSG angepackt werden muss, dann sollten Sie auch die neuen Chancen für sich nutzen.

Der Informationsbedarf ist groß. 

Im Rahmen unseres kostenfreien BRSG-Kurz-Checks erfahren Arbeitgeber jetzt ihre konkreten Handlungsfelder, und ob bestehende Betriebsvereinbarungen/ Versorgungsordnungen alle relevanten Änderungen des BRSG beinhalten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen durch das BRSG!  Nutzen Sie hierzu unseren kostenfreien BRSG-Kurz-Check!

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