Die Lebensversicherungsbranche steht unter Druck, und mit ihr die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse.
Die klassischen Garantien aus den bestehenden Rentenversicherungsverträgen belasten zunehmend die Bilanzen der Anbieter. Mehr als die Hälfte von ihnen haben sich entschlossen, diese klassischen Garantien nicht mehr anzubieten, ein Paradigmawechsel.
Einige Versicherer haben die Altkunden gar auf sogenannte Run-Off-Plattformen verlagert und stehen für die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung. Andere Anbieter haben auch die Garantieverzinsung für zukünftige Beiträge gesenkt.
Sehr viele Versorgungsträger (Versicherer) haben in letzter Zeit vermehrt bestehende Rahmen-/Kollektivverträge mit Arbeitgebern gekündigt. Während die Anbieter bei den ganz großen Kunden früh am Verhandlungstisch für Nachfolgeregelungen saßen, wurden mittelständische Arbeitgeber mit sogenannten „kapitalmarkorientierten“ oder „kapitalmarkteffizienten“ Produkten bei der Stange gehalten. Ziel ist es, das Kapitalmarktrisiko auf den Kunden zu verlagern.
Die Kündigung von Rahmen-/Kollektivverträgen zieht auch eine Veränderung der Versorgungsregelungen nach sich. Oftmals passt die vereinbarte Zusageart nicht mehr zum Versicherungsprodukt und der
Die sich hieraus ergebenden Risiken sind allein vom Arbeitgeber zu stemmen.
Was bedeutet das für die optimale Anbieterauswahl?
Nun muss der bisherige Versorgungsträger gegen einen neuen Anbieter ausgetauscht werden.
Neben der Ausstattung mit Finanzmitteln treten weitere wichtige Auswahlkriterien:
- Auswahl geeigneter Tarife
- die möglichen Servicelevel
- die laufende Kommunikation
- die Unterstützung bei arbeitsrechtlich anspruchsvollen Fragestellungen
- die Administrationserfahrung sowie
- das Aufnahme- und Abrechnungsverfahren
Zusätzlich ist ein neuer Kollektiv-/Rahmenvertrag zu verhandeln. Worauf ist bei den Verhandlungen besonders zu achten? Was ist marktgängig und was sind verhandlungsfähige Besonderheiten? Soll es ein einheitlicher Tarif für z.B. die Berufsunfähigkeitsrisiken sein oder iost eine individuelle Berufsgruppeneinteilung sinnvoller. Ist für die betriebliche Altersversorgung eine Verteilung der Abschlussaufwendungen auf 5 Jahre ausreichend - oder sollte es doch besser eine ungezillmerte Tarifvariante sein?
Die Antwort auf diese und alle übrigen Fragen im Zusammenhang mit dem Austausch eines Versorgungsträgers bietet unsere Dienstleistung: Ausschreibung
Unsere Lösung „Ausschreibung“ unterstützt Sie bei der richtigen Wahl des Anbieters. Wir stellen die richtigen Fragen und werfen unsere gesamte Verhandlungskompetenz für Sie in den Ring.